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Zum Schutz der Kinder

Thu, 02 Sep 2021 12:57:30 +0000 von Dagmar Habenicht

Zum Schutz der Kinder ist es wichtig, dass pädagogische Fachkräfte, Erziehende, Eltern, erwachsene Kontaktpersonen der Kinder geimpft sind.

Aber Kinder müssen auch vor Infektionen durch andere Kinder geschützt wrden, daher gilt nach dem neuesten niedersächsichen Rahmenhygienplan:

"Vor Betreten einer Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle sollte geklärt
sein, ob ein Kind oder eine erwachsene Person wirklich gesund ist.
Sofern ein Kind Krankheitssymptome wie geringfügigen Schnupfen, gelegentliches Husten,
Halskratzen oder Räuspern oder andere Symptome zeigt, die auf eine SARS-CoV-2
Infektion zurückgehen könnten, führen die Personensorgeberechtigten einen Antigen-
Schnelltests zur Laienanwendung durch oder lassen die Symptome ärztlich abklären
. Bis
zur Abklärung darf das Kind die Kindertagesbetreuung nicht besuchen.

Wir bitten freundlich um Beachtung.
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