Die Bundesregierung hat die Ausweitung des Kinderkrankengeldes zur Betreuung von Kindern in Corona Zeiten in Aussicht gestellt, zwischenzeitlich ist dies vom Bundestag beschlossen worden.
Gesetzlich versicherte Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Haus betreuen müssen, können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 (statt 10 ) Tage Kinderkrankengeld beantragen.
Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 40 (von 20) Tage pro Kind, maximal bei mehreren Kinder auf 90 Tage.
(Erläuterung: Gesetzlich krankenversicherte Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben 2021 Anspruch auf bis zu 80 Kinderkrankentage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf dann maximal 90 Tage.)
Diese Regelung gilt rückwirkend ab 05. Januar 2021.
Der Anspruch besteht neben Krankheitsfällen auch dann, wenn ein Kind (unter 12 Jahre oder bei Kinder, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus)
zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenspflicht in der Schule aufgehoben ist oder der Zugang zum Betreuungsverbot der Kita eingeschränkt wurde.
Zudem können die Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.
Dazu weisen wir auf folgende Links hin:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld