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Essensgeld-Erstattung

Tue, 02 Feb 2021 10:20:41 +0000 von Dagmar Habenicht

Das eingezogene Essensgeld für Januar 2021 für Kinder, die keinen Platz in der Notbetreuung beansprucht haben, soll komplett erstattet werden. 
 
Gleiches gilt für die Zeiten im letzten Jahr, in denen Kinder aufgrund eines Coronafalles in ihrer Gruppe von Amts wegen in Quarantäne geschickt wurden (bei zwei Wochen Quarantäne sollte das hälftige Essensgeld erstattet werden).
 
Bei freiwilligem Verzicht auf den Besuch der Kita  (bis zum 10.01.2021), steht es den Eltern frei, den bekannten, hier veröffentlichten Antrag auf Erstattung des Essengeldes für die Abwesenheit von mehr als zwei Wochen im Kindergarten zu beantragen. 
Bitte senden Sie das ausgefüllt Formular an die Kita. Dort wird der Antrag geprüft und angewiesen.
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