© Dagmar Habenicht

Erinnerung: Nachweis der Masernimpfung

Wed, 21 Apr 2021 07:57:35 +0000 von Dagmar Habenicht

Liebe Eltern udn Erziehenden,

schon seit über einem Jahr muss für neu in Krippe und Kindergarten kommende Kinder die Masernimpfung nachgewiesen werden. Es besteht eine Impfpflicht für Menschen in diesen Gemeinschaftseinrichtungen.

Für die Betreuung im neuen Kindergartenjahr ist es daher auch für Bestandskinder zwingend erforderlich eine Masernimpfung nachzuweisen:
  •  durch Vorlage des Impfpasses des Kindes, indem der Tag der Impfung gegen Masern notiert ist, oder
  • durch Vorlage des Kinderuntersuchungsheftes, indem der Tag der Impfung gegen Masern notiert ist oder
  • durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, dass entweder, bei bereits überstandener Erkrankung, eine Masernimmunität oder aber bei besonderen, gesundheitlichen Bedingungen
    eine Unmöglichkeit der Impfung bestätigt.

Die Vorlage hat bis spätestens 31.07.2021 bei der Leitung der Kindertagesstätte statt zu finden.
Sofern die Nachweise nicht bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt erbracht werden, muss die weitere Betreuung Ihres Kindes in der Kita in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt versagt werden. Dieses gilt übrigens auch dann, wenn die zweite Impfung nicht nach dem vorgegebenen
Impfrhythmus erfolgt ist.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und hoffen auf Ihr Verständnis für die von uns durch den Gesetzgeber vorgegebene Vorgehensweise.
Bestätigen

Bist du sicher?